Grenzpendler und Auslandsbezug

Wohnen in Belgien, arbeiten in Aachen. Eine Rente aus den Niederlanden, eine Wohnung an der Küste. Im Dreiländereck ist das Alltag – steuerlich wird es schnell unübersichtlich. Wir klären, welcher Staat besteuern darf, und vermeiden eine doppelte Belastung, wo die Abkommen das zulassen.

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Typische Situationen

Mit diesen Fragen kommen Mandantinnen und Mandanten aus der Region am häufigsten zu uns. Die Antworten hängen vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen ab – mit Belgien gelten andere Regeln als mit den Niederlanden.

Wohnen im Nachbarland, arbeiten in Deutschland

Ob Sie in Eupen, Kerkrade oder Vaals wohnen und in Aachen arbeiten: Für den Arbeitslohn hat grundsätzlich der Staat das Besteuerungsrecht, in dem Sie tatsächlich arbeiten. Ihr Wohnsitzstaat bezieht das Einkommen trotzdem ein – meist, um den Steuersatz für Ihre übrigen Einkünfte zu bestimmen.

  • Prüfung, ob Sie auf Antrag wie ein Inländer besteuert werden können (§ 1 Abs. 3 und § 1a EStG)
  • Einkommensteuererklärung in Deutschland, abgestimmt auf die Erklärung im Wohnsitzstaat
  • Richtiger Lohnsteuerabzug durch Ihren Arbeitgeber

Wohnen in Deutschland, arbeiten im Nachbarland

Arbeitslohn aus Belgien oder den Niederlanden wird in der Regel dort besteuert und bleibt in Deutschland steuerfrei, wenn die Besteuerung im Ausland nachgewiesen ist. Über den Progressionsvorbehalt erhöht er aber den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen.

  • Freistellung des ausländischen Arbeitslohns und Berechnung des Progressionsvorbehalts
  • Abstimmung der Erklärungen in beiden Ländern
  • Prüfung von Vorauszahlungen, damit keine Nachzahlung überrascht

Homeoffice und Arbeitstage in mehreren Ländern

Arbeiten Sie teilweise im Homeoffice im Wohnsitzstaat, auf Dienstreisen oder in einem dritten Land, kann für diese Tage ein anderer Staat besteuern. Für einzelne Abkommen gibt es Sonderregelungen. Entscheidend ist eine saubere Aufzeichnung der Arbeitstage.

  • Aufteilung des Arbeitslohns nach Arbeitstagen
  • Hinweise, welche Aufzeichnungen Sie führen sollten
  • Abstimmung mit dem Arbeitgeber zum Lohnsteuerabzug

Renten und Pensionen aus mehreren Ländern

Welcher Staat eine Rente besteuern darf, hängt von der Art der Rente und vom jeweiligen Abkommen ab. Für Empfänger deutscher gesetzlicher Renten mit Wohnsitz im Ausland ist in Deutschland zentral das Finanzamt Neubrandenburg zuständig.

  • Zuordnung jeder Rente zum richtigen Besteuerungsstaat
  • Erklärungen für das Finanzamt Neubrandenburg
  • Prüfung von Bescheiden und Nachforderungen

Immobilien jenseits der Grenze

Mieteinnahmen aus einer Wohnung in Belgien oder den Niederlanden werden in der Regel dort besteuert, wo die Immobilie liegt. In Deutschland bleiben sie meist steuerfrei, können aber den Steuersatz erhöhen. Das gilt umgekehrt auch für deutsche Immobilien von Eigentümern mit Wohnsitz im Ausland.

  • Steuerliche Folgen von Kauf, Vermietung und Verkauf in beiden Ländern
  • Erklärung deutscher Vermietungseinkünfte bei Wohnsitz im Ausland

Unternehmen und Selbständige

Aufträge im Nachbarland, Mitarbeiter mit Wohnsitz im Ausland oder ein Standort jenseits der Grenze: Wir klären, ob eine Betriebsstätte entsteht, wie die Umsatzsteuer zu behandeln ist und was beim Lohnsteuerabzug zu beachten ist.

  • Betriebsstätten und grenzüberschreitende Strukturen
  • Umsatzsteuer bei Leistungen ins Ausland
  • Lohnsteuer für Mitarbeiter mit Wohnsitz im Ausland

Wegzug, Zuzug und Erbfälle über die Grenze

Ein Umzug über die Grenze will steuerlich vorbereitet sein – vor allem, wenn Sie Anteile an einer Kapitalgesellschaft halten: Dann kann beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG greifen. Bei Erbschaften und Schenkungen ist Vorsicht geboten: Mit Belgien und den Niederlanden besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen zur Erbschaftsteuer, und deutsche Staatsangehörige bleiben nach einem Wegzug noch fünf Jahre in Deutschland unbeschränkt erbschaftsteuerpflichtig.

  • Planung eines Wegzugs oder Zuzugs vor dem Umzug
  • Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer nach § 21 ErbStG
  • Gestaltung von Schenkungen und Nachfolge mit Auslandsbezug

Renten-Check Niederlande

Sie wohnen in Deutschland und beziehen eine Rente aus den Niederlanden – oder umgekehrt? Welcher Staat diese Rente besteuern darf, regelt Art. 17 des Doppelbesteuerungsabkommens. Beantworten Sie die Fragen im Flussdiagramm, und Sie sehen, was in der Regel gilt.

    So regelt Art. 17 DBA Deutschland–Niederlande Renten in der Regel:

    • Grundsatz: Renten und Pensionen besteuert der Staat, in dem Sie wohnen (Art. 17 Abs. 1).
    • Übersteigt die Summe der Bruttobeträge aller Renten aus dem anderen Staat 15.000 € im Kalenderjahr, darf auch dieser Staat alle diese Renten besteuern (Art. 17 Abs. 2 und Protokoll zu Art. 17).
    • Aus welchem Staat eine Rente stammt, richtet sich danach, wo die Beiträge steuerlich gefördert wurden (Art. 17 Abs. 5).
    • Einmalzahlungen darf in der Regel auch der Staat besteuern, aus dem sie stammen (Art. 17 Abs. 3).
    • Ruhegehälter aus öffentlichen Kassen fallen unter Art. 18 DBA.

    Vorbehaltlich einer Prüfung im Einzelfall.

    So gehen wir vor

    Grenzüberschreitende Fälle laufen über mehrere Jahre und mehrere Finanzverwaltungen. Deshalb arbeiten wir in festen Schritten.

    1. Erstgespräch

      Wir klären Wohnsitz, Arbeitsort, Einkünfte und Fristen in beiden Ländern.

    2. Prüfung

      Wir prüfen, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf und wie eine doppelte Belastung vermieden wird.

    3. Erklärungen und Anträge

      Wir erstellen die deutschen Erklärungen und Anträge und stimmen die Zahlen mit den Angaben im Nachbarland ab.

    4. Planung

      Für die Folgejahre zeigen wir, was Sie dokumentieren sollten und wo sich Gestaltungsspielraum ergibt.

    Für das erste Gespräch

    Diese Unterlagen helfen uns, Ihre Situation schnell einzuordnen. Was Ihnen fehlt, besorgen wir gemeinsam.

    • Deutsche Lohnsteuerbescheinigung und ausländische Lohnbescheinigungen, zum Beispiel die Jaaropgave aus den Niederlanden oder die Fiche 281.10 aus Belgien
    • Steuererklärungen und Steuerbescheide der letzten zwei Jahre aus beiden Ländern
    • Aufstellung Ihrer Arbeitstage, Homeoffice-Tage und Dienstreisen
    • Renten- und Pensionsbescheide
    • Kauf- und Mietverträge zu Immobilien im In- und Ausland

    Häufige Fragen

    Ich wohne in Belgien und arbeite in Aachen. Wo zahle ich Steuern?

    Für Ihren Arbeitslohn hat grundsätzlich Deutschland als Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht. Belgien stellt den Lohn frei, berücksichtigt ihn aber bei der Berechnung Ihres Steuersatzes; Besonderheiten gelten bei der belgischen Gemeindesteuer. Tage, an denen Sie im Homeoffice in Belgien oder in einem anderen Land arbeiten, können die Aufteilung verändern. Wie das in Ihrem Fall aussieht, klären wir im Erstgespräch.

    Kann ich in Deutschland wie ein Inländer besteuert werden?

    Ja, auf Antrag – wenn Ihre Einkünfte ganz überwiegend in Deutschland der Einkommensteuer unterliegen oder Ihre übrigen Einkünfte gering sind (§ 1 Abs. 3 EStG). Für Staatsangehörige der EU und des EWR kann dann unter weiteren Voraussetzungen auch der Splittingtarif für Ehegatten in Betracht kommen (§ 1a EStG). Wir rechnen durch, ob sich der Antrag für Sie lohnt.

    Ich beziehe eine deutsche Rente und wohne in den Niederlanden. Was muss ich tun?

    Mit Wohnsitz im Ausland sind Sie mit Ihrer deutschen Rente in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, soweit das Abkommen Deutschland das Besteuerungsrecht lässt. Zuständig ist zentral das Finanzamt Neubrandenburg. Für die Niederlande spielt dabei eine Grenze von 15.000 € eine Rolle – probieren Sie unseren Renten-Check. Wir prüfen, welche Ihrer Renten wo zu versteuern sind, und übernehmen die Kommunikation mit dem Finanzamt.

    Meine Eltern leben in den Niederlanden. Was gilt bei einer Erbschaft?

    Zwischen Deutschland und den Niederlanden gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen für die Erbschaftsteuer. Erben Sie als in Deutschland ansässige Person, kann Erbschaftsteuer in beiden Ländern anfallen. Die niederländische Steuer lässt sich unter Voraussetzungen auf die deutsche anrechnen (§ 21 ErbStG). Bei größeren Vermögen lohnt sich eine frühzeitige Planung.

    Ihr Ansprechpartner

    Mathias Brucksch
    Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht

    Sprechen Sie uns an, bevor Sie umziehen, eine Stelle jenseits der Grenze antreten oder eine Immobilie im Nachbarland kaufen. Dann lassen sich die meisten Fragen noch gestalten.

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    Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen und die aktuelle Rechtslage.