Wohnen im Nachbarland, arbeiten in Deutschland
Ob Sie in Eupen, Kerkrade oder Vaals wohnen und in Aachen arbeiten: Für den Arbeitslohn hat grundsätzlich der Staat das Besteuerungsrecht, in dem Sie tatsächlich arbeiten. Ihr Wohnsitzstaat bezieht das Einkommen trotzdem ein – meist, um den Steuersatz für Ihre übrigen Einkünfte zu bestimmen.
- Prüfung, ob Sie auf Antrag wie ein Inländer besteuert werden können (§ 1 Abs. 3 und § 1a EStG)
- Einkommensteuererklärung in Deutschland, abgestimmt auf die Erklärung im Wohnsitzstaat
- Richtiger Lohnsteuerabzug durch Ihren Arbeitgeber
Wohnen in Deutschland, arbeiten im Nachbarland
Arbeitslohn aus Belgien oder den Niederlanden wird in der Regel dort besteuert und bleibt in Deutschland steuerfrei, wenn die Besteuerung im Ausland nachgewiesen ist. Über den Progressionsvorbehalt erhöht er aber den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen.
- Freistellung des ausländischen Arbeitslohns und Berechnung des Progressionsvorbehalts
- Abstimmung der Erklärungen in beiden Ländern
- Prüfung von Vorauszahlungen, damit keine Nachzahlung überrascht
Homeoffice und Arbeitstage in mehreren Ländern
Arbeiten Sie teilweise im Homeoffice im Wohnsitzstaat, auf Dienstreisen oder in einem dritten Land, kann für diese Tage ein anderer Staat besteuern. Für einzelne Abkommen gibt es Sonderregelungen. Entscheidend ist eine saubere Aufzeichnung der Arbeitstage.
- Aufteilung des Arbeitslohns nach Arbeitstagen
- Hinweise, welche Aufzeichnungen Sie führen sollten
- Abstimmung mit dem Arbeitgeber zum Lohnsteuerabzug
Renten und Pensionen aus mehreren Ländern
Welcher Staat eine Rente besteuern darf, hängt von der Art der Rente und vom jeweiligen Abkommen ab. Für Empfänger deutscher gesetzlicher Renten mit Wohnsitz im Ausland ist in Deutschland zentral das Finanzamt Neubrandenburg zuständig.
- Zuordnung jeder Rente zum richtigen Besteuerungsstaat
- Erklärungen für das Finanzamt Neubrandenburg
- Prüfung von Bescheiden und Nachforderungen
Renten-Check Niederlande starten
Immobilien jenseits der Grenze
Mieteinnahmen aus einer Wohnung in Belgien oder den Niederlanden werden in der Regel dort besteuert, wo die Immobilie liegt. In Deutschland bleiben sie meist steuerfrei, können aber den Steuersatz erhöhen. Das gilt umgekehrt auch für deutsche Immobilien von Eigentümern mit Wohnsitz im Ausland.
- Steuerliche Folgen von Kauf, Vermietung und Verkauf in beiden Ländern
- Erklärung deutscher Vermietungseinkünfte bei Wohnsitz im Ausland
Unternehmen und Selbständige
Aufträge im Nachbarland, Mitarbeiter mit Wohnsitz im Ausland oder ein Standort jenseits der Grenze: Wir klären, ob eine Betriebsstätte entsteht, wie die Umsatzsteuer zu behandeln ist und was beim Lohnsteuerabzug zu beachten ist.
- Betriebsstätten und grenzüberschreitende Strukturen
- Umsatzsteuer bei Leistungen ins Ausland
- Lohnsteuer für Mitarbeiter mit Wohnsitz im Ausland
Wegzug, Zuzug und Erbfälle über die Grenze
Ein Umzug über die Grenze will steuerlich vorbereitet sein – vor allem, wenn Sie Anteile an einer Kapitalgesellschaft halten: Dann kann beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG greifen. Bei Erbschaften und Schenkungen ist Vorsicht geboten: Mit Belgien und den Niederlanden besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen zur Erbschaftsteuer, und deutsche Staatsangehörige bleiben nach einem Wegzug noch fünf Jahre in Deutschland unbeschränkt erbschaftsteuerpflichtig.
- Planung eines Wegzugs oder Zuzugs vor dem Umzug
- Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer nach § 21 ErbStG
- Gestaltung von Schenkungen und Nachfolge mit Auslandsbezug